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Der Begriff Entlassmanagement ist in Deutschland einer von vielen weiteren Begriffen, die den Übergang eines Patienten von der stationären Krankenhausversorgung in eine nachfolgende ambulante oder stationäre, medizinische, rehabilitative oder pflegerische Nachsorge zum Ausdruck bringt. Neben dem Begriff Entlassmanagement (aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB)) existieren zudem folgende Begriffe:

  • Entlassungsmanagement
  • Entlassungsplanung
  • Entlassungsvorbereitung
  • Überleitungsmanagement
  • Pflegeüberleitung

Abgesehen von der Begrifflichkeit steckt hinter jedem dieser Begriffe jedoch derselbe Vorgang.

 

 

Entlassmanagement – Grundlagen

Gesetzliche Regelung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) wurden die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) beauftragt, einen Rahmenvertrag für das Entlassmanagement zu schließen. Eine Einigung bis zum Stichtag 31.12.2015 konnte nicht erzielt werden. Daher entschied letztlich das Bundesschiedsamt am 13.10.2016 über den Rahmenvertrag. Die DKG wiederum hatte gegen diese Entscheidung Klage eingereicht. Diese wurde jedoch aufgrund von einer Änderungsvereinbarung zwischen den Vertragspartnern zurückgenommen. Der Rahmenvertrag in seiner endgültigen Fassung trat zum 01.10.2017 in Kraft.

 

Ziele des Entlassmanagements

Wichtigstes Ziel des Entlassmanagements ist der Übergang bzw. die Überleitung von Patienten mit poststationärem Hilfebedarf zur bestmöglichen Wiedereingliederung in das gewohnte Umfeld und in ein eigenständiges Leben. Um dies zu erreichen, werden verschiedene Handlungsschritte ausgeführt:

  • systematische Einschätzung des Unterstützungsbedarfs bereits zu Beginn der Behandlung
  • Einleitung und Bereitstellung von entsprechenden Maßnahmen
  • Unterstützung des Patienten beim Übergang vom Krankenhaus in eine nachsorgende Versorgungsumgebung (nach Hause, Rehabilitation, Pflegeeinrichtung)
  • Beratung, Information und Anleitung von Patienten und deren Angehörigen über weiteren Verlauf

 

Weiterhin hat das Entlassmanagement zum Ziel, einen qualitativen Behandlungserfolg zu sichern und Probleme beim Schnittstellenmanagement sowie bei der Anschlussversorgung zu vermeiden. Zudem sollen Patienten aktiv am Bewältigungs- und Gesundungsprozess teilhaben. Negative und unerwünschte ökonomische Konsequenzen, wie bspw. eine Verlängerung der Verweildauer, sollen ebenfalls durch ein gutes Management verringert oder gar vermieden werden.

 

Vier wesentliche Handlungsschritte

Das Entlassmanagement beinhaltet gemäß Rahmenvertrag die folgenden vier Schritte:

  1. Einwilligung
    • Der Patient muss in das Entlassmanagement und alle damit verbundenen Mechanismen einwilligen. Nur dann erteilt er die Freigabe zur Erstellung eines Wiedereingliederungsplans.
  2. Assessment
    • Während des Assessments wird der patientenindividuelle Bedarf ermittelt. Zudem wird die Erforderlichkeit von Verordnungen und/oder weiterer verordnungs-/veranlassungsfähigen Leistungen geprüft.
  3. Entlassplan
    • Der Entlassplan beinhaltet den voraussichtlichen Versorgungsbedarf und festgelegte sowie erforderliche Maßnahmen. Er legt zudem die, an der Anschlussversorgung beteiligten, Leistungserbringer fest.
  4. Entlassung
    • Bei der Entlassung erhält die/der Patient/in einen (vorläufigen) Entlassbrief. Zudem werden Rufnummern für zuständige Ansprechpartner bei etwaigen rückfragen kommuniziert. Gemäß der Einwilligung werden alle notwendigen Dokumente an die weiterversorgenden Leistungserbringer übermittelt.

 

Entlassmanagement - Darstellung der vier wesentlichen Handlungsschritte

Vier wesentliche Handlungsschritte des Entlassmanagement

 


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