Köln, 18.01.2018

 

Mit dem ersten Silvesterknaller am 01.01.2018 um 0 Uhr hat nicht nur ein neues Jahr begonnen, sondern sind zudem diverse Änderungen im G-DRG System in Kraft getreten. Aufgrund sich ändernder Gegebenheiten (dynamische Gesundheitslandschaft, Forschung und Entwicklung in der stationären Patientenbehandlung) wird das bestehende G-DRG System diesen jährlich angepasst.

Besonders deutlich werden diese Änderungen im Bereich der Klassifikationen von Diagnosen (ICD-10), Operationen und Prozeduren (OPS) sowie in der Kosten- und Erlössituation deutscher Krankenhäuser (G-DRG).

 

 

Änderungen in der Anzahl an Fallpauschalen

 

Vergleicht man die G-DRG Version 2017 mit der neuen Version 2018, ergeben sich Unterschiede in der Anzahl der Fallpauschalen. Im neuen Jahr 2018 können nunmehr 1.292 Fallpauschalen zur Abrechnung von Patientenfällen verwendet werden. Dies entspricht einem Plus in der Gesamtanzahl an Fallpauschalen von 37 zum Jahr davor. Die folgende Grafik zeigt im Detail, was zu dieser Steigerung der Gesamtzahl geführt hat.

 

 

Änderungen im G-DRG System von 2017 nach 2018

G-DRG Änderungen von 2017 nach 2018

 

 

Es wird deutlich, dass insgesamt sogar 53 Fallpauschalen neu hinzugekommen sind, davon 12 durch komplette Neueinführung der Pauschale, 21 durch die weitere Ergänzungen von bestehenden Fallpauschalen und 21 durch die Aufsplittung von Fallpauschalen mit der Endung Z.
Die Gesamtzahl der Änderungen in Höhe von 37 kommt jedoch daher zustande, dass es neben den Neueinführungen auch Fallpauschalen gibt, die in der neuen Version entfallen. Insgesamt sind 17 Fallpauschalen nicht mehr vertreten, davon 7, die aufgrund ihrer Aufsplittung (Endung Z) nicht mehr aufgeführt werden und weitere 10, die ersatzlos gestrichen wurden.

 

 

Änderungen innerhalb der MDC

 

Zudem lässt sich nachvollziehen, in welchen MDC (Major Diagnostic Categories), also Diagnosebereichen, Änderungen in entsprechender Höhe und Ausprägung stattgefunden haben. Es zeigt sich, dass in der MDC 08 – Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe (I01Z-I98Z) die meisten Änderungen mit 18 hinzugekommenen Fallpauschalen zu verzeichnen sind. Die höchsten Einbußen an Fallpauschalen innerhalb der Kategorie verzeichnet die MDC 05 – Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems (F01A-F98C) mit 3 entfallenen Fallpauschalen. Eine genaue Aufstellung der Anzahl Fallpauschalen innerhalb der MDC beinhaltet die folgende Grafik.

 

 

Änderungen der Anzahl Fallpauschalen in den MDC - 2017 nach 2018

Änderungen in der Anzahl an DRGs innerhalb der MDC von 2017 nach 2018

 

 

Neue Landesbasisfallwerte / neuer Bundesbasisfallwert

 

Für das neue Jahr werden bei der Erlösberechnung der einzelnen Fallpauschale neue Landesbasisfallwerte bzw. ein neuer Bundesbasisfallwert zugrunde gelegt. Der BBFW entspricht im Jahr 2018 einer Höhe von 3.467,30 €. Dies entspricht einem Plus in Höhe von 91,19 €.

Die dargestellten Informationen entsprechen lediglich einem kleinen Auszug an Änderungen. Detaillierte Änderungen können Sie der Onlineplattform app.reimbursement.info in der Detailansicht Ihrer Wunsch-DRG entnehmen.

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