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Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund – bis zum Jahr 2020 Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)) ist eine fachliche Expertenorganisation zu den Themen Medizin und Pflege mit Sitz in Essen. Der MD Bund wurde am 18. Oktober 1989 zunächst als Arbeitsgemeinschaft „Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen“ gegründet, jedoch im Zuge der Gründung eines gemeinsamen Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) in dessen Trägerschaft übergeben. Im Zuge des MDK-Reformgesetzes ergab sich zum Jahr 2020 jedoch die Loslösung des MD Bund aus der Trägerschaft des GKV-Spitzenverbandes, sodass dieser seither als Körperschaft öffentlichen Rechts unabhängig agiert.

 

 

MDK-Reformgesetz

Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz), welches zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist, änderte sich der Aufbau und die Aufgabenfelder des Medizinischen Dienstes Bund grundlegend. Das Ziel dieses Gesetzes war die Loslösung aller Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und des ehemals Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als nun Körperschaft öffentlichen Rechts wurde dem MD Bund weiterhin die beratende Tätigkeit des GKV-Spitzenverbandes bei medizinischen und pflegefachlichen Fragestellungen zuteil. Weiterhin wurde dem MD Bund u.a. die Verantwortung für den Erlass von Richtlinien für die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes (MD) übertragen.

 

Wissenswertes zum MD Bund vor dem MDK-Reformgesetz

Leitbild des MDS

Der Medizinische Dienst arbeitet mit dem Leitbild, die Gesundheitsversorgung und Pflege gerechter und wissensbasierter zu gestalten. Dabei zielt seine Arbeit darauf ab, die Versicherten als informierte sowie mündige Patientinnen und Patienten in den Fokus seines Tuns zu stellen. Kernziel ist dabei stets die Sicherung und Weiterentwicklung des Gesundheitssystems unter Einhaltung von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Weiterhin soll Transparenz über die Leistungsangebote geschaffen und gefördert werden. All dies geschieht im partnerschaftlichen Austausch mit diversen Institutionen und Organisationen.

 

Finanzierung des MDS

Als eingetragener Verein wird der Medizinische Dienst von seinen Mitgliedern finanziert. Den größten Anteil stellt dabei der GKV-Spitzenverband. Für das Jahr 2015 (bspw.) hatte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes ein Haushaltsvolumen von rund 8,6 Mio. € zur Verfügung.

 

Aufgaben des MDS

Die fachliche Expertenorganisation auf Bundesebene hat den gesetzlichen Auftrag, die einzelnen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene zu koordinieren und den GKV-Spitzenverband zu beraten.

 

Darstellung des Organigramms des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund)

Organigramm des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund)

 

Koordinierung der MDK

  • Koordinierung der fachlichen Arbeit auf Landesebene zur Sicherstellung von einheitlichen Kriterien zur Begutachtung und Beratung (Begutachtungsrichtlinien)
  • Erstellung und Pflege von Informationsdatenbanken
  • Angebot eines praxisgerechten sowie zielgruppenorientierten Fortbildungsprogramms für Gutachterinnen und Gutachter
  • Erstellung von Statistiken sowie Berichten zur Darstellung der Entwicklung der Pflege-Qualität sowie Behandlungsfehlervorwürfe
  • Zusammenarbeit der Dienste auf Landesebene mit dem Dienst auf Bundesebene

 

Beratung des GKV-Spitzenverbandes

  • Erstellung von Gutachten zu grundsätzlichen Fragen der Versorgung bezogen auf Medizin und Pflege
  • Beratung des GKV-Spitzenverbandes in Gremienberatungen oder Verhandlungen
  • Beratungen und Analysen nach aktuellem Stand der Medizin und Wissenschaft

 

Erstellung von Erfahrungsberichten für die Pflegeversicherung

  • Veröffentlichung eines Berichts über Qualität in der stationären sowie ambulanten Pflege im Drei-Jahres-Intervall
  • Führen einer bundesweiten Statistik über Daten aus der Pflegebegutachtung

 


Weitere, relevante Informationen: