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Der Medizinische Dienst (MD – bis zum Jahr 2020 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)) ist auf die fachlich unabhängige gutachterliche Tätigkeit in Bezug zu medizinischen sowie pflegerischen Fragestellungen fokussiert. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der MD in jedem Bundesland mit einer entsprechenden Niederlassung aktiv. Die Ausnahmen bilden die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen existieren zwei Dienste – der MD Nordrhein und der MD Westfalen-Lippe. In Berlin und Brandenburg gibt es einen landesübergreifenden Dienst und der MD Nord ist zuständig für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein.

 

 

MDK-Reformgesetz

Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz), welches zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist, änderte sich der Aufbau und die Aufgabenfelder des Medizinischen Dienstes grundlegend. Das Ziel dieses Gesetzes war die Loslösung aller MDK und des ehemals Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS – seit dem Jahr 2020 MD Bund) von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als nun Körperschaften öffentlichen Rechts fungieren die einzelnen Niederlassungen der MDK nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen, sondern als unabhängige Einrichtungen mit Beratungs- und Begutachtungsaufgaben. Die ursprüngliche Bezeichnung als Medizinischer Dienst der Krankenkassen wurde für alle einheitlich auf Medizinischer Dienst geändert.

Neben der Stärkung der fachlich unabhängigen, gutachterlichen Tätigkeiten ging auch die Ausweitung der Berichts- und Informationspflichten des MD einher. Von noch größerer Wichtigkeit war jedoch die Reformierung der Krankenhausabrechnungsprüfung und die Einführung von krankenhausbezogenen Strukturprüfungen. Insgesamt sollen deutlich weniger Einzelabrechnungen in den Krankenhäusern durch den MD überprüft werden. Stattdessen sollen die Gutachter/innen verstärkt die Prüfquoten bei der Abrechnungsprüfung überwachen und Strukturprüfungen vornehmen.

 

Wissenswertes zum MD vor dem MDK-Reformgesetz

Die Rolle des MDK im deutschen Gesundheitswesen

Ziel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, eine gute Umverteilung der Beiträge ihrer Mitglieder vorzunehmen, damit jeder Versicherte die bestmögliche medizinische Versorgung erhält. Dies geschieht u.a. durch Vertragsverhandlungen mit Leistungserbringern wie Ärzte, Zahnärzte und andere. Um der Gesetzgebung zu entsprechen, müssen die verhandelten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Zur Beurteilung und Einhaltung dieser Aspekte tritt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in den Vordergrund und leistet Unterstützung bei der Beurteilung durch medizinisches und pflegerisches Fachwissen.

 

Finanzierung des MDK

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung als Gemeinschaftseinrichtungen von Pflege- und Krankenkassen werden jeweils zur Hälfte von den Pflegekassen und den Krankenkassen finanziert. Dies geschieht über eine Pro-Kopf-Umlage, die die Kassen für jedes Mitglied mit Wohnsitz in dem jeweiligen Gebiet an den entsprechenden Dienst entrichten.

 

Die Aufgaben des MDK

  • Begutachtungen für die Krankenversicherung
    • Beratung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Grundsatzfragen rund um Medizin und Pflege
    • Unterstützung bei Einzelfallbegutachtungen
    • Erarbeitung und Veröffentlichung von Stellungnahmen für die Krankenkassen
  • Berater in medizinischen Versorgungsfragen
    • Beratung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Fragen rund um die präventive, kurative und rehabilitative Versorgung
    • Unterstützung bei der Gestaltung der Leistungs- und Versorgungsstrukturen
    • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Krankenhausgesellschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und anderen Leistungserbringern
  • Begutachtungen für die Pflegeversicherung
    • Untersuchung von Patienten bezüglich der Pflegebedürftigkeit
    • Beratung der Pflegeversicherung bei Fragen rund um die pflegerische Versorgung
  • Sicherung der Pflegequalität
    • Beratung der Pflegeversicherung und der Pflegeeinrichtungen bei Fragen rund um die Qualitätssicherung und -weiterentwicklung in Pflegeeinrichtungen

 

Bundesweite Niederlassungen

Grundsätzlich gibt es in jedem Bundesland in Deutschland eine Niederlassung des Medizinischen Dienstes. Jedoch existieren in Nordrhein-Westfalen zwei, in Berlin/Brandenburg zusammengefasst nur einer. Folgende Niederlassungen sind in der Bundesrepublik zu finden:

 

Darstellung der Verteilung der MD Hauptsitze in Deutschland

Verteilung der Hauptsitze der Medizinischen Dienste (MD) in Deutschland

 


Weitere, relevante Informationen: