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In Deutschland trägt jedes Krankenhaus neben einer IK-Nummer = Institutionskennzeichen auch eine Standortnummer. Bis zum Jahr 2020 war die Standortnummer immer zweistellig.

So trug ein Krankenhaus mit mehreren Standorten, die Standortnummern 01, 02 usw. In Anhängigkeit zu der Anzahl der Standorte wurde die Nummerierung weitergetragen. Die IK-Nummer blieb stets gleich. Die Standortnummer 01 wurde in der Regel dem Hauptstandort zugeteilt, während die Nummern 02, 03 .. auf die weiteren Standorte verteilt wurden. Endete die Standortnummer auf 00, gab es in der Regel keine weiteren Standorte.

Ab dem Jahr 2020 wurde gemäß der „Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen gemäß § 2a Abs. 1 KHG“ beschlossen, dass die Standortnummern nun neunstellig auszuweisen sind. Die Standortnummer dient heute neben der eindeutigen Identifikation eines Standorts auch der Identifikation der Ambulanzen eines Krankenhauses.

Die Definition umfasst die Kriterien für einen oder mehrere Krankenhausstandorte und dessen Ambulanzen. Sie dienen insbesondere dem Zweck der Qualitätssicherung, der Abrechnung, der Krankenhausplanung und Krankenhausstatistik. Sie sind für alle Akteure verbindlich. Ziel ist es, eine eindeutige Abgrenzung von Versorgungseinheiten insbesondere in räumlicher, organisatorischer, medizinischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sicherzustellen.

 

 

Was ist ein Standort?

  • Ein Standort ist Krankenhaus / Teil eines Krankenhauses, an einem räumlich eindeutig beschreibbaren Ort und einer klaren Zuordnung zu einem Krankenhausträger mit einer Rechts- und Betriebsform.
  • Ein Standort vollzieht unmittelbar medizinische Versorgungen am Patienten, die vor- und nachstationär, voll- und teilstationär sowie ambulant erbracht werden können.
  • Ein Standort verfügt über mindestens eine fachliche Organisationseinheit, z. B. eine Fachabteilung, Tagesklinik oder Ambulanz.

  

Zusammenstellung der Standortnummer

Stationäre Einrichtung

Ziffern Bedeutung
1 bis 2 Vorgabewert „77“
3 bis 6 eindeutige Nummer, vergeben vom Standortverzeichnis
7 bis 9 Vorgabewert „000“

 

Ambulante Einrichtung

Ziffern Bedeutung
1 bis 6 entspricht in den ersten sechs Stellen der stationären Einrichtung
7 Vorgabewert „0“
8 bis 9 Ambulanztyp

 

Ambulanztyp

01 = Tagesklinik

02 = Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b Abs. 2 SGB V (neues Recht)

03 = Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b Abs. 8 SGB V (altes Recht)

04 = Hochschulambulanzen nach § 117 SGB V

05 = Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 1 SGB V

06 Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 2 SGB V

07 Psychosomatische Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 3 SGB V

08 Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 4 SGB V

09 Geriatrische Institutsambulanzen nach § 118a SGB V

10 Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V

11 Medizinische Behandlungszentren nach § 119c SGB V

12 Kinderspezialambulanzen nach § 120 Abs. 1a SGB V

13 Notfallambulanzen

14 Zentrale Notaufnahme (ZNA)

15 Zentrale Notaufnahme (ZNA) Erwachsene

16 Zentrale Notaufnahme (ZNA) Kinder u. Jugendliche

 


Weitere, relevante Informationen: