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Der GKV-Spitzenverband, oder auch Spitzenverband Bund der Krankenkassen, wurde am 03. Juli 2007 als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zuge der Gesundheitsreform gegründet und vertritt seit dem 1. Juli 2008 die Krankenkassen auf Bundesebene.

 

 

Historie zur Entstehung vom GKV-Spitzenverband

Aufgrund der dezentralen Organisation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Krankenkassen in Deutschland verschiedenen Krankenkassenarten zugehörig. In jedem Bundesland bilden die jeweiligen Krankenkassenarten Landesverbände der Krankenkassen, die ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Bis 2008 bildeten diese Landesverbände für jede Kassenart einen Bundesverband als Spitzenverband. Somit gab es sieben Spitzenverbände der Krankenkassen.

Die Gesundheitsreform 2007 brach die vorhandenen Strukturen auf und veranlasste die Gründung des GKV-Spitzenverbands, der an die Stelle der sieben bisherigen Spitzenverbände trat. Somit ist der GKV-Spitzenverband alleiniger Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene.

 

Aufbau

An oberster Stelle des Verbandes steht ein hauptamtlicher Vorstand, der aus drei Mitgliedern besteht. Gewählt wird der Vorstand vom Verwaltungsrat, der aus 52 Vertretern der Versicherten und Arbeitgebern aus der AOK, den Ersatzkassen, der BKK, der IKK, der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau besteht.

In zehn Abteilungen und fünf Stabsbereichen werden die Aufgaben des Verbandes umgesetzt. Folgende zehn Abteilungen sind dem Verband zugehörig:

  • Abteilung Ambulante Versorgung
  • Abteilung Arzneimittel
  • Abteilung Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland
  • Abteilung Digitalisierung und IT
  • Abteilung Gesundheit
  • Abteilung Krankenhäuser
  • Abteilung Medizin
  • Abteilung Pflege
  • Abteilung Systemfragen
  • Abteilung Zentrale Dienste

 

Zusätzlich zu den Abteilungen gehören fünf Stabsbereiche in das Organigramm des Verbandes:

  • Stabsbereich Justiziariat
  • Stabsbereich Kommunikation
  • Stabsbereich Politik
  • Stabsbereich Selbstverwaltung
  • Stabsbereich Vertragsanalyse

 

GKV-Spitzenverband - Darstellung des Organigramms

Organisation des GKV-Spitzenverbands inkl. Vorstand, Stabsbereiche und Abteilungen

 

Aufgaben

Seit dem 01. Juli 2008 erfüllt der GKV-Spitzenverband seine gesetzlichen Aufgaben. Alle vom Verband abgeschlossenen Verträge sind für die Mitgliedskrankenkassen, die Landesverbände und die Versicherten geltend. Zu den Aufgaben gehören:

  • Unterstützung der Krankenkassen und Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Entscheidungen zum Beitrags- und Meldeverfahren sowie zur einheitlichen Erhebung der Beiträge
  • Zusammenarbeit mit Verbänden der Krankenkassen im Interesse der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV
  • Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen
  • Förderung der Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung von alters-, geschlechts- und lebenslagenspezifischen Besonderheiten

 


Weitere, relevante Informationen: