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Die Abkürzung KBV steht für die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Sitz in Berlin, ein Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Sie fungiert als Interessenvertretung der Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeuten auf Bundesebene und engagiert sich für eine qualitative Gesundheitsversorgung. Gegründet wurde die KBV im Jahr 1955.

 

 

Historie zur Entstehung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Zunächst wurden im Jahr 1931 per Notverordnung flächendeckend die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eingeführt. Dies ging einher mit der Gründung des Kollektivvertrags (zuvor Einzelverträge zwischen Ärzten und Krankenkassen).

Mit Beginn des Nationalsozialismus im Jahr 1933 wurden die erst kürzlich eingeführten KVen wieder abgeschafft und stattdessen die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) gegründet.
Nach Kriegsende befand sich das KV-System wieder im Umbruch. Die ersten Landesstellen der KVen wurden gegründet und erste Arbeitsgemeinschaften wurden gebildet. Das am 22. Februar 1951 verabschiedete Selbstverwaltungsgesetz legte dann den Grundstein, die Selbstverwaltung der KVen wieder herzustellen.

Mit dem am 20. August 1955 verabschiedeten Gesetz über das Kassenrecht (GKAR) ging auch die Gründung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts einher. Die bis dahin existierende KVD wurde in Folge abgelöst.

 

Aufbau

Die Vertreterversammlung der KBV bildet das höchste Entscheidungsgremium. Sie besteht aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • 24 Fachärzte/-innen
  • 24 Hausärzte/-innen
  • 6 Psychotherapeuten/-innen
  • 6 Mitglieder (weder Ärzte/-innen noch Psychotherapeuten/-innen)

Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand der KBV, der aus einem hausärztlichen sowie einem fachärztlichen Mitglied und einem weiteren Mitglied besteht.

Beiden Organisationseinheiten untergeordnet sind diverse Stabsbereiche und Abteilungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • Stabsbereich Recht
  • Stabsbereich Strategie, Politik und Kommunikation
  • Finanzen, Beschaffung und Objektmanagement
  • Direktorat Personal und Projektsteuerung
  • Versorgungsqualität
  • Vergütung und Gebührenordnung
  • Versorgungsmanagement
  • Digitalisierung und IT

 

Darstellung des Organigramms der KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Organigramm der KBV

 

Aufgaben der KBV

Die Aufgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lassen sich in drei Bereiche einteilen: Interessenvertretung, Sicherstellung und Versorgung. Darunter zählen folgende Aufgaben:

  • Interessenvertretung
    • Wahrnehmung der Belange aller 165.000 freiberuflichen Vertragsärzte und Psychotherapeuten
    • Vertretung der Mitglieder gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit
    • Verbesserung der Rahmen- sowie Arbeitsbedingungen der Berufsbilder
    • Verhandlungen mit Krankenkassen
    • Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung
  • Sicherstellung
    • Erfüllung des Sicherstellungsauftrages einer ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutschland
  • Versorgung
    • Einsatz für eine flächendeckende medizinische Versorgung
    • Er- und Überarbeitung der Bedarfsplanung
    • Beteiligung an der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel
    • Vertragsgestaltung
    • Bereitstellung einer Onlineplattform in Kooperation mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI)

 

Bereitstellung wichtiger Funktionen

Neben dem Versorgungsatlas, der online bereitgestellt wird, führt die KBV zudem das Bundesarztregister, in welchem jeder Arzt oder Psychotherapeut der vertragsärztlichen Versorgung verzeichnet ist.

Zudem wurde der Bundesvereinigung die Rufnummer 116 117 zugeteilt. Diese kostenlose, bundeseinheitliche Rufnummer kann gewählt werden, wenn eine Person ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen benötigt. Durch diese Nummer kann sich der Anrufer an einen allgemeinmedizinischen Bereitschaftsarzt außerhalb der Praxiszeiten vermitteln lassen.

 


Weitere, relevante Informationen: