Die IK Nummer ist ein bundesweites Institutionskennzeichen, anhand dessen Abrechnungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Sozialversicherung abgewickelt werden können. Sie wurde am 01. Januar 1989 als offizielles Kennzeichen in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen (§ 293 SGB V).
Hinter der neunstelligen Nummer stehen Name, Anschrift, Geldinstitut und Kontonummer des Inhabers (Zahlungsempfängers). Dadurch soll der Zahlungsverkehr u.a. zwischen Leistungserbringern und Sozialversicherungsträgern vereinfacht werden. Die Vergabe eines IK erfolgt über die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichnen (ARGE IK).
Inhaltsverzeichnis
Systematik der IK Nummer
Die neunstellige Nummer unterteilt sich in vier Bereiche:
- Ziffern 1 & 2 – Klassifikation – Kennzeichnung der Art der Einrichtung oder Personengruppe
- Ziffern 3 & 4 – Regionalbereich – Kennzeichnung des Bundeslands der Einrichtung
- Ziffern 5 bis 8 – Seriennummer – werden fortlaufend vergeben
- Ziffer 9 – Prüfziffer
Regionalkennzeichen nach Bundesländern
Regionalkennzeichen nach Bundesländern:
- 01 – Schleswig-Holstein
- 02 – Hamburg
- 03 – Niedersachsen
- 04 – Bremen
- 05 – Nordrhein-Westfalen
- 06 – Hessen
- 07 – Rheinland-Pfalz
- 08 – Baden-Württemberg
- 09 – Bayern
- 10 – Saarland
- 11 – Berlin
- 12 – Brandenburg
- 13 – Mecklenburg-Vorpommern
- 14 – Sachsen
- 15 – Sachsen-Anhalt
- 16 – Thüringen
- 00 – Ausland
Prüfverfahren der IK Nummer
Um die Gültigkeit der Nummer zu berechnen, wird der Luhn-Algorithmus (Modulo-10-Verfahren) zugrunde gelegt.
Folgendes Beispiel soll das Verfahren erläutern: Eine IK Nummer lautet 26012019 (ohne Prüfziffer). Die Klassifikation wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Daher stehen für das Verfahren die Ziffern 012019 zur Verfügung, die nun von rechts nach links mit der Gewichtung 1, 2, 1, 2, 1, 2 multipliziert werden:
- 0 x 2 = 0
- 1 x 1 = 1
- 2 x 2 = 4
- 0 x 1 = 0
- 1 x 2 = 2
- 9 x 1 = 9
Anschließend werden aus den Produkten die Quersummen gebildet:
- 0, 1, 4, 0, 2, 9
Nun werden die Quersummen addiert:
- 0 + 1 + 4 + 0 + 2 + 9 = 16
Das Ergebnis wird durch 10 dividiert:
- 16 / 10 = 1,6 → 1 Rest 6
Dieser verbleibende Rest dient als Prüfziffer des IK und wird an die achtstellige Nummer angehängt. Die vollständige IK Nummer lautet nun: 260120196
Übersetzt steht diese IK Nummer folglich für ein Krankenhaus (26) im Bundesland Schleswig-Holstein (01).