G-DRG Vorschlag

 

Grundlagen

G-DRG-Vorschlagsverfahren

G-DRG Vorschlagsverfahren

Die Gemeinsame Selbstverwaltung hat die InEK GmbH mit der Aufgabe betraut, ein regelhaftes Verfahren für die Einbindung von medizinischem, wissenschaftlichem und weiterem externen Sachverstand für die Weiterentwicklung des aG-DRG Systems zu etablieren.

Das G-DRG Vorschlagsverfahren unterstützt somit die Fortentwicklung und Pflege, um das System an die sich stetig ändernden Begebenheiten anzupassen. Neben den Informationen aus den dokumentierten Daten der Krankenhäuser, sind diese Vorschläge der Grund, warum das aG-DRG System als auch als „lernendes System“ bezeichnet wird.

Hierfür ist es ausreichend, einen Vorschlag zu einem Thema zu verfassen. Es entsteht weder eine Priorisierung noch ein Vorteil bei mehrfachem Aussenden inhaltlich gleicher oder textlich identischer Vorschläge.

Einreichende Organisationen

Die Änderungsvorschläge sollten primär durch Krankenkassen und Fachverbände erstellt und eingereicht werden. Dieses Vorgehen soll eine effiziente Problemerfassung und Lösungsvorschlagsformulierung gewährleisten. Es ist jedoch auch Privatpersonen gestattet, Vorschläge einzubringen. Sie werden jedoch gebeten, sich mit den entsprechenden Interessenvertretungen abzustimmen.

Folgende Organisationen/Institutionen können G-DRG Vorschläge einreichen:

  • Träger der Selbstverwaltung (stationäre Versorgung)
  • Medizinischen Fachgesellschaften
  • Bundesärztekammer
  • Deutsche Pflegerat
  • Bundesverband der Medizinproduktehersteller
  • Spitzenorganisation der pharmazeutischen Industrie
  • weitere Organisationen und Institutionen

Eingebrachte Vorschläge von den genannten Organisationen und Institutionen bringen Erfahrungen aus der klinischen Praxis sowie medizinisches Expertenwissen in die Weiterentwicklung ein und fördern die Aktualität des Systems.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus informiert den Einsender, nach abgeschlossenem Verfahren, über die Art der Einbindung oder den Grund der nicht Berücksichtigung des Vorschlages per E-Mail.

Fristen

Das Verfahren wird jährlich Anfang Dezember eröffnet und Ende Februar des Folgejahres beendet. Bei einem, bis zum 28. Februar über das InEK Datenportal übermittelten Vorschlag, können Rückfragen im Falle von Unklarheiten durch das InEK zugesagt werden.

Zwar können Spätanträge noch bis zum 31. März eingereicht werden, eine Gewährleistung zur fristgerechten Bearbeitung des Vorschlages kann in diesem Fall jedoch nicht gegeben werden.