Nach dem Wegfall des Dämpfungsansatzes, sowie dem Aussetzen der Sachkostenkorrektur, konnte die Erlösmatrix pro DRG reaktiviert werden. Für jede Fallpauschale wird nun äquivalent zu der Kostenmatrix eine Erlösmatrix zur Verfügung gestellt.

Dargestellt werden die durchschnittlichen Erlöse in € je Kostenstelle, die für die Durchführung dieser Fälle vergütet werden. Die Berechnung erfolgt unter strenger Durchführung der für das ausgewählte Jahr gültigen InEK Berechnungslogik (Berücksichtigung der Sachkostenkorrektur in den Jahren 2017 – 2022). Aufgrund der nicht vollständigen Nachvollziehbarkeit pandemiebedingter, kalkulatorischer Maßnahmen wird für die Jahre 2023 und 2024 keine Erlösmatrix ausgegeben. Die Erlösdaten stehen für die Haupt- sowie teilweise für die Belegabteilung zur Verfügung.

 

Beispiel-DRG F50A