Der Bewertungsausschuss (InBA) hat den Leistungskatalog für die spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG) zum 1. Mai 2025 aktualisiert, nachdem sich GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht auf eine gemeinsame Erweiterung einigen konnten. Mit dem Beschluss wird die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Überprüfung gemäß § 115f Abs. 2 SGB V fristgerecht umgesetzt.
Für das Jahr 2026 wurden insgesamt 106 neue Leistungen in den Hybrid-DRG-Katalog aufgenommen.
Quelle der Leistungen | Anzahl an Leistungen |
AOP Katalog 2025 | 35 |
IGES Empfehlung; nicht im AOP Katalog inkludiert | 18 |
OPS Klassifikation 2025 | 53 |
neue Hybrid-Leistungen gesamt | 106 |
Zur Kalkulation der neuen Hybrid-DRGs werden 57 Fallpauschalen (DRGs) herangezogen. Ziel ist es, eine breite Fallzahlbasis zu schaffen: Laut § 115f SGB V müssen ab 2026 mindestens eine Million stationäre Fälle jährlich über Hybrid-DRG erfasst werden. Nach Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamts aus dem Erhebungsjahr 2023 könnten sogar über 2,6 Millionen Fälle jährlich abgebildet werden.
Hintergrundinformationen finden Sie in unserem Blogartikel:
Blog – Beschluss zum Hybrid-DRG Leistungskatalog 2026