Am 01. Januar 2025 tritt der neue Hybrid-DRG-Leistungskatalog 2025 in Kraft. Insgesamt 576 Leistungen (davon 8 doppelt gelistete) sind thematisch neun Leistungsbereichen zugeordnet und werden fortan über entsprechende Hybrid-DRG vergütet.

Wie gemäß § 115f Abs. 2 Satz 2 SGB V gefordert, wurde im März 2024 eine erste Erweiterung des initialen Startkatalogs 2024 veröffentlicht. Die bislang 244 definierten Leistungen aus fünf Leistungsbereichen sollten gemäß der Hybrid-DRG-Vereinbarung 2025 um weitere 94 Leistungen ergänzt werden. Am 11. Oktober 2024 wurde vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Hybrid-DRG-Änderungsvereinbarung 2025 veröffentlicht.

 

Hinweis: Die Zählweise der Anzahl an Leistungen beruht auf den aufgeführten OPS Codes, basierend auf der OPS Version 2024. Aufgrund von klassifikatorischen Änderungen sind Codes hinzugekommen, weiter differenziert worden oder weggefallen. Dies ist noch nicht in der nachfolgenden Darstellung berücksichtig.

 

 

Deutliche Erweiterung des Hybrid-DRG Leistungskatalogs 2025

Ursprünglich 94 Leistungen sollten gemäß der Hybrid-DRG-Vereinbarung 2024 zusätzlich zu den 244 Leistungen des Startkatalogs über Hybrid-DRG vergütet werden. Stattdessen werden es nun 327 Leistungen sein, die auf Basis der Änderungsvereinbarung definiert wurden:

  • 81 der ursprünglich 94 vorgesehenen Leistungen werden weiterhin berücksichtigt
  • 246 Leistungen kommen zusätzlich zur ursprünglichen Vereinbarung hinzu
  • 13 der ursprünglich 94 vorgesehenen Leistungen sind nicht länger Teil der neuen Vereinbarung

Dabei ist zu beachten, dass 8 dieser Leistungen doppelt aufgeführt sind und sie insgesamt vier verschiedenen Leistungsbereichen zugeordnet werden. Dadurch umfasst der Hybrid-DRG Leistungskatalog 2025 insgesamt 576 Leistungen. Gleichzeitig bleiben die bereits für das Jahr 2024 gültigen Hybrid-DRG-Leistungen nicht unverändert: Von den ursprünglich 244 Leistungen entfallen drei im Jahr 2025.

 

Hinzunahme neuer Leistungsbereiche

Im Startkatalog 2024 waren fünf Leistungsbereiche enthalten:

  1. Arthrodese Zehengelenk
  2. Bestimmte Hernieneingriffe
  3. Entfernung Harnleitersteine
  4. Exzision Sinus pilonidalis
  5. Ovariektomien

 

Neu hinzugekommen sind die Bereiche

  • Eingriffe an Analfisteln
  • Eingriffe Galle, Leber, Pankreas
  • Eingriffe Hoden und Nebenhoden
  • Lymphknotenbiopsien

 

Neue und entfallene Leistungen in 2025

Insgesamt 576 Leistungen (inkl. Dopplungen) lösen ab dem Jahr 2025 die Vergütung über Hybrid-DRG aus und sind auf neun Leistungsbereiche aufgeteilt.

Leistungsbereich Startkatalog 2024 neue Leistungen in 2025 entfallene Leistungen Katalog 2025 gesamt
Arthrodese Zehengelenk 66 62 2 126
Bestimmte Hernieneingriffe 48 29 0 77
Eingriffe an Analfisteln¹ 0 15 0 22
Eingriffe Galle, Leber, Pankreas 0 58 0 58
Eingriffe Hoden und Nebenhoden² 0 77 0 78
Entfernung Harnleitersteine 37 18 0 55
Exzision Sinus pilonidalis 11 4 0 15
Lymphknotenbiopsien 0 34 0 34
Ovariektomien 82 30 1 111
Hybrid-DRG Leistungen gesamt 244 327 3 576

 

 

 

 

 

 

 

 

¹Diesen Bereich gab es zuvor nicht. Sieben Leistungen, die der Startkatalog 2024 im Bereich „Exzision Sinus pilonidalis“ enthält, werden zukünftig auch im Bereich „Eingriffe an Analfisteln“ aufgeführt.

²Diesen Bereich gab es zuvor nicht. Eine Leistung, die der Startkatalog 2024 im Bereich „Entfernung Harnleitersteine“ enthält, werden zukünftig auch im Bereich „Eingriffe Hoden und Nebenhoden“ aufgeführt.

 


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