Für das Jahr 2026 wurde der Bundesbasisfallwert 2026 bekanntgegeben. Der Wert entspricht einer Höhe von xxx € und wurde vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Mit dem Bundesbasisfallwert 2026 werden u.a. die Erlöse der Fallpauschalen berechnet.
| Bundesbasisfallwert 2026 | obere Korridorgrenze (+ 2,5%) | untere Korridorgrenze (- 1,02%) |
| 4.570,64 € | 4.684,90 € | 4.524,02 € |


