Für das Jahr 2024 wurde der Bundesbasisfallwert 2024 bekanntgegeben. Der Wert entspricht einer Höhe von 4.210,59 € und wurde vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Mit dem Bundesbasisfallwert 2024 werden u.a. die Erlöse der Fallpauschalen berechnet.

 

Bundesbasisfallwert 2024 obere Korridorgrenze (+ 2,5%) untere Korridorgrenze (- 1,02%)
4.210,59 € 4.315,86 € 4.167,64 €

 


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