Für das Jahr 2024 wurde der Bundesbasisfallwert 2024 bekanntgegeben. Der Wert entspricht einer Höhe von 4.210,59 € und wurde vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Mit dem Bundesbasisfallwert 2024 werden u.a. die Erlöse der Fallpauschalen berechnet.
Bundesbasisfallwert 2024 | obere Korridorgrenze (+ 2,5%) | untere Korridorgrenze (- 1,02%) |
4.210,59 € | 4.315,86 € | 4.167,64 € |