Zum 01. Januar 2021 sind Änderungen hinsichtlich der Berechnung und Vereinbarung des Bundesbasisfallwerts (BBFW) in Kraft getreten. Folglich wird der BBFW nicht mehr prospektiv, sondern auf Basis der bis dahin festgesetzten Landesbasisfallwerte (LBFW) zum 31. März 2021 vereinbart. Um dennoch die DRG Erlöse bis zur Veröffentlichung des gültigen Werts ausweisen zu können, wird ein vorläufiger BBFW in Höhe von 3.750,00 € angenommen.
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