Im Zuge des MDK Reformgesetzes wurde in § 275d SGB V die OPS Strukturprüfung in den Krankenhäusern verankert. Für insgesamt 53 Operationen und Prozedurenschlüssel (OPS) ist zukünftig eine flächendeckende und regelmäßige Prüfung der Strukturmerkmale vorgesehen. Diese ist für die Abrechnung der Komplexcodes notwendig.
Die relevanten OPS Kodierungen sind auf der terminalen Ebene mit einem entsprechenden Hinweis unter der Code-Bezeichnung versehen.