Mit Inkrafttreten des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) wurden die sogenannten tagesstationären Behandlungen als neue Form der Krankenhausbehandlung (§ 39 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB)) eingeführt. Eine Definition der tagesstationären Behandlung sowie eine Abgrenzung zum Ambulanten Operieren im Krankenhaus (AOP) finden Sie in folgenden Beiträgen: