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Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut für die Erforschung, Überwachung und Aufklärung von Infektionskrankheiten und nicht übertragbaren Krankheiten mit Sitz in Berlin. Das Institut ist auf die biomedizinische Forschung spezialisiert und stellt das Leitbild des Public-Health-Sektors für Deutschland dar.

 

 

Historie zur Entstehung des RKI

Das RKI wurde am 01. Juli 1891 unter Leitung des heutigen Namensgebers Robert Koch erstmals als das „Königlich Preußische Institut für Infektionskrankheiten“ eröffnet und übernahm zunächst Aufgaben für Städte und Reichsbehörden sowie die Beantwortung internationaler Anfragen. Seit dem Jahr 1942 gilt es als eigenständige Reichsanstalt unter dem heutigen Namen „Robert Koch-Institut“. Erstmals wurden Forschungen schwerpunktmäßig auf Infektionskrankheiten militärischen Bezugs getätigt. Als obere Bundesbehörde ist das RKI seit 1994 für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) tätig. Mit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 werden die Aufgaben des RKI forciert. Das RKI ist zusammen mit dem Statistischen Bundesamt seit dem Jahr 2006 für die Gesundheitsberichtserstattung in Deutschland zuständig. Ein Jahr später folgte der Auftrag für das Gesundheitsmonitoring, in dem es um das Krankheits- und Risikoverhalten geht. Perspektivisch gilt es durch die Strategie „RKI 2025“ das Netzwerk der Public-Health-Beteiligten zu verstärken.

 

Gesetzliche Grundlage

Aufgrund seiner Spezialisierung auf den Fachbereich der Infektionskrankheiten, wurden dem RKI spezialgesetzliche Vollzugsaufgaben zugewiesen. Diese reichen vom Bereich des Infektionsschutzes, über die Gesundheitsberichterstattung, bis hin zu wissenschaftlichen Aufgaben. Folgende Gesetze fallen in den Tätigkeitsbereich des RKI:

  • GA-Nachfolgegesetz – BGA-NachfG
  • Infektionsschutzgesetz – IfSG
  • Transfusionsgesetz – TFG
  • Stammzellgesetz – StZG in Verbindung mit der ZES-Verordnung – ZESV
  • Gentechnikgesetz – GenTG
  • EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz – EGGenTDurchfG
  • Chemikaliengesetz – ChemG
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG
  • Gefahrgutverordnung See – GGVSee (insbesondere § 6 Absatz 8)
  • Bundeskrebsregisterdatengesetz – BKRG

 

Aufbau

Das Robert-Koch-Institut wird von einem/einer Präsidenten/in geleitet, dem/der ein(e) Vizepräsident/in untergeordnet ist. Diesen zugeteilt sind die Leistungsstäbe Grundsatz und Recht, Gentechnik sowie Zulassung und Stammzellgesetz. Weiter stehen zentrale Geschäftsstellen zur Verfügung, wie bspw. die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Blut oder der Gendiagnostik-Kommission.

Untergeordnet sind folgende Abteilungen, die ebenfalls der Leitung des RKI angehörig sind:

  • Zentrale Verwaltung (ZV)
  • Abteilung 1 – Infektionskrankheiten
  • Abteilung 2 – Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring
  • Abteilung 3 – Infektionsepidemiologie
  • Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene (ZBS)
  • Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz (ZIG)
  • Methodenentwicklung und Forschungsinfrastruktur (MF)
  • Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public-Health-Forschung (ZKI-PH)

 

Darstellung des Organigramms des Robert-Koch-Instituts (RKI)

Organigramm des Robert-Koch-Instituts (RKI)

 

Aufgaben

Arbeitsschwerpunkte sind im RKI verschiedenen Abteilungen zuzuordnen. Diese reichen vom Bereich des Infektionsschutzes, über die Gesundheitsberichterstattung, die Infektionsepidemiologie bis hin zu wissenschaftlichen Aufgaben in der Abteilung für Methodenentwicklung und Forschungsinfrastruktur.

Am RKI forschen und arbeiten rund 1.400 Menschen, die 90 verschiedenen Berufen nachgehen. Zudem unterhält das Institut 17 wissenschaftliche Kommissionen, zu denen z. B. die Ständige Impfkommission (STIKO) sowie die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zählen. Circa 600 WissenschaftlerInnen sind diesem Tätigkeitsbereich zugeordnet. In Kommissionen und Arbeitskreisen werden medizinische Empfehlungen erarbeitet und veröffentlicht. Außerdem ist am RKI das Informationszentrum des Bundes für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene (IBBS) eingerichtet, um beratenden Tätigkeiten hinsichtlich der biomedizinischen Sicherheit und der Erregerdiagnostik nachzugehen.

Das Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Gesundheit zu schützen. Dazu wird dem RKI eine „Antenneneigenschaft“ zugeschrieben. Aufgrund seiner Spezialisierung in dem Fachbereich der Infektionskrankheiten wurden dem RKI spezialgesetzliche Vollzugsaufgaben zugewiesen.

  • BGA-Nachfolgegesetz – BGA-NachfG
  • Infektionsschutzgesetz – IfSG
  • Transfusionsgesetz – TFG
  • Stammzellgesetz – StZG in Verbindung mit der ZES-Verordnung – ZESV
  • Gentechnikgesetz – GenTG
  • EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz – EGGenTDurchfG
  • Chemikaliengesetz – ChemG
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG
  • Gefahrgutverordnung See – GGVSee (insbesondere § 6 Absatz 8)

Die grundsätzlichen Aufgaben des RKI werden durch die relevanten Gesetze bestimmt und daraus abgeleitet:

  • IfSG
    • Übernahme der Verantwortung als Leitinstitut des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)
    • Pflege des eigens entwickelten Meldesystems infektionsepidemiologischer Daten
  • TFG
    • Verarbeitung der vierteljährlich an das RKI gemeldeten Daten zu Spende- und Untersuchungszahlen von Infektionskrankheiten
    • Austausch mit den Blut- und Plasmazentren
    • Trendbeobachtung und -bewertung von relevanten Infektionen
    • Erhebung von Prävalenz und Inzidenz
  • StZG
    • Prüfung von Anträgen auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen in wissenschaftlichen sowie ethisch vertretbaren Forschungsprojekten
  • GenTG
    • Prüfung der Anträge auf Verwendung gentechnisch veränderter Organismen sowie Lebens- und Futtermittel

 


Weitere, relevante Informationen: