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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine obere Bundesbehörde aus dem Geschäftsbereich des Bundeministeriums für Gesundheit (BMG) mit Sitz in Köln.

 

 

Historie zur Entstehung der BZgA

Die Bundeszentrale wurde am 20. Juli 1967 in Köln gegründet. Ihre Vorläufereinrichtung war das Deutsche Gesundheitsmuseum – Zentralinstitut für Gesundheitserziehung e.V. (DGM). Sie verfolgt seither das Ziel der Vorbeugung von Gesundheitsrisiken und die Förderung von gesunden Lebensweisen.

 

Aufbau

Das BZgA setzt sich aus verschiedenen Personen und Abteilungen zusammen, die gemeinsam dem Leitbild der Bundeszentrale folgen. Diese wird von einer/m Leiter/in und der Stellvertretung der Leitung sowie übergreifende Koordination und Steuerung der Organisationseinheiten geführt. Der Leitung untergeordnet sind insgesamt sechs Abteilungen:

  • Abteilung Z – Verwaltung
  • Abteilung 1 – Themen- und zielgruppenspezifische gesundheitliche Aufklärung
  • Abteilung 2 – Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung
  • Abteilung 3 – Kommunikationsmethoden und Neue Medien in der gesundheitlichen Aufklärung, Telefonberatung
  • Abteilung 4 – Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung
  • Abteilung 5 – Unterstützung der Krankenkassen bei Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten

 

Darstellung des Organigramms der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Organigramm der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

 

Aufgaben

Seit ihrer Gründung im Jahr 1967 verfolgt die Bundeszentrale das klare Ziel der gesundheitlichen Aufklärung in Deutschland. Zum Erreichen dieses Ziels hat sich die BZgA folgende Aufgaben gesetzt:

  • Erarbeitung von Richtliniengrundsätzen für die inhaltliche und methodische Gestaltung der praktischen Gesundheitserziehung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung der Personen mit Tätigkeit in der Gesundheitserziehung sowie -aufklärung
  • bundesweite Koordination und Stärkung der Gesundheitserziehung sowie -aufklärung
  • Kooperation mit nationalen und internationalen Institutionen

Durch den Aufklärungsauftrag ergeben sich neben Aufklärungsschwerpunkte über Sexualaufklärung und Familienplanung, Organ- und Gewebespende sowie Blut- und Plasmaspende, auch Tätigkeitsbereiche wie die Entwicklung und Implementierung von Aktionsplänen und Programmen sowie die Evaluation und Qualitätssicherung der Umsetzung nationaler Gemeinschaftsaufgaben. Zur Erreichung der Zielsetzung, eine qualitativ hochwertige Gesundheitsvorsorge sowie eine nachhaltige Gesundheitserhaltung zu gewährleisten, legt die BZgA nicht nur kurzfristige, sondern auch langfristige Maßnahmen an, die auf der Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse beruhen.

Darüber hinaus wurde der BZgA im Jahre 2008 vom Wissenschaftsrat (WR) im Auftrag der Bundesregierung die Bezeichnung „starke, in der gesundheitlichen Aufklärung erfolgreich tätige Einrichtung“ attestiert, die aufgrund ihrer Kampagnen maßgeblich zur gesundheitlichen Prävention in der Bundesrepublik Deutschland beiträgt (siehe dazu: Stellungnahme zur Bundeszentrale).

 


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