Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV) haben sich auf einen Hybrid-DRG-Leistungskatalog der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) geeinigt. Gemeinsam haben sie die Hybrid-DRG-Vereinbarung 2027 veröffentlicht.

Die per Gesetz geforderte jährliche Überprüfung des aktuell gültigen Katalogs sollte gemäß § 115f Abs. 2 Satz 2 SGB V bis zum 31. März 2026 durchgeführt werden. Die neue Vereinbarung wurde am 27. März 2026 von den Vertragsparteien beschlossen . Sie tritt zum 01. April 2026 in Kraft und definiert das Leistungsspektrum der Hybrid-DRG für das Jahr 2027.

 

Inhalte der Hybrid-DRG-Leistungskatalog-Vereinbarung 2027

Nach erfolgreicher und fristgerechter Überprüfung des Hybrid-DRG-Leistungskatalogs 2026 kamen die Vertragsparteien zu dem Entschluss, keine Leistungsergänzungen oder andere Änderungen an dem bestehenden Katalog vorzunehmen. Nach aktuellem Stand gelten somit im Folgejahr die bereits für das Jahr 2026 definierten, insgesamt 904 Hybrid-DRG-Leistungen.

 

zu den Hybrid-DRG-Leistungen 2026/2027

 


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