Mit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Dezember 2024 haben sich einige Kriterien in verschiedenen Leistungsgruppen im Vergleich zur Version vom 17.06.2024 (Referentenentwurf KHVVG) geändert. Unser Leistungsgruppen Editor ermöglicht Ihnen die eigenständige Anpassung dieser Kriterien. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller relevanten Änderungen.

 

Leistungsgruppe Änderung
Internistische Leistungsgruppen
Leistungsgruppe 3 – Infektiologie Herausnahme der verwandten LG 4 – Komplexe Gastroenterologie, 6 – Komplexe Pneumologie und 11 – Interventionelle Kardiologie
Neu
– Fachapotheker oder Fachapothekerin mit der Bereichsweiterbildung Infektiologie oder ABS-fortgebildeter Apotheker oder Apothekerin, die entweder auf Station, in der Krankenhausapotheke oder in krankenhausversorgenden Apotheken tätig sind
– Einrichtung der ambulanten Medizin mit Schwerpunkt Infektiologie (mindestens in Kooperation, auch durch auf die Behandlung von HIV-Patienten spezialisierte vertragsärztliche Leistungserbringer, wenn eine schriftliche Kooperationsvereinbarung vorliegt)
Leistungsgruppe 6 – Komplexe Pneumologie Herausnahme des Kriteriums „Strahlentherapie und Nuklearmedizin“ als geforderte sachliche Ausstattung
Leistungsgruppe 9 – Leukämie und Lymphome Korrektur der verwandten Leistungsgruppen
– Alt: LG 8 – Stammzelltransplantation: Forderung „mind. in Kooperation“
– Neu: LG 8 – Stammzelltransplantation: Forderung „in Kooperation“
Chirurgische Leistungsgruppen
Leistungsgruppe 16 – Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie Herausnahme der geforderten Schwerpunkte im Bereich der verwandten Leistungsgruppen
Ergänzung der Personellen Ausstattung: Sofern orthopädische Leistungen erbracht werden sind mindestens zwei Fachärzte Kinder- und Jugendchirurgie mit Zusatz zur Weiterbildung (ZW) Kinder- und Jugend-Orthopädie gefordert
Leistungsgruppe 17 – Plastische und Rekonstruktive Chirurgie Herausnahme der geforderten Sachlichen Ausstattung
Leistungsgruppe 28 – Wirbelsäuleneingriffe Herausnahme des Kriteriums „Angebot Schmerztherapie“ als geforderte sachliche Ausstattung
Leistungsgruppe 29 – Thoraxchirurgie Herausnahme des Kriteriums „Strahlentherapie“ als geforderte sachliche Ausstattung
Leistungsgruppe 31 – Lebereingriffe Herausnahme des Kriteriums „Strahlentherapie“ als geforderte sachliche Ausstattung
Leistungsgruppe 32 – Ösophaguseingriffe Herausnahme des Kriteriums „Strahlentherapie“ als geforderte sachliche Ausstattung
Leistungsgruppe 33 – Pankreaseingriffe Herausnahme des Kriteriums „Strahlentherapie“ als geforderte sachliche Ausstattung
Leistungsgruppe 34 – Tiefe Rektumeingriffe Herausnahme des Kriteriums „Strahlentherapie“ als geforderte sachliche Ausstattung
Weitere Leistungsgruppen
Leistungsgruppe 35 – Augenheilkunde Herausnahme des Kriteriums „Vertragliche Vereinbarung mit Belegärzten“ als geforderte personelle Ausstattung
Leistungsgruppe 36 – Haut- und Geschlechtskrankheiten Herausnahme des Kriteriums „Strahlentherapie“ als geforderte sachliche Ausstattung
Leistungsgruppe 37 – MKG Hinzunahme der Kriterien „Panendoskop“ , „B-Bild-Sonograph“, „CT – Computertomograph“ sowie „Orthopantomogramm (OPG)-Röntgengerät“ als geforerte sachliche Ausstattung
Herausnahme des Kriteriums „Vertragliche Vereinbarung mit Belegärzten“ als geforderte personelle Ausstattung
Leistungsgruppe 39 – Allgemeine Frauenheilkunde Herausnahme des Kriteriums „Vertragliche Vereinbarung mit Belegärzten“ als geforderte personelle Ausstattung
Leistungsgruppe 47 – Spezielle Kinder- und Jugendmedizin Herausnahme der geforderten Schwerpunkte im Bereich der verwandten Leistungsgruppen
Herausnahme der geforderten Zusatzqualifikation Kinder- und Jugend-Orthopädie als geforderte personelle Ausstattung
NEU: Definition für Fachkrankenhäuser (Definition LG 47 ohne die Leistungsgruppen 45 – Perinatalzentrum Level 2 und 64 – Intensivmedizin)
Leistungsgruppe 50 – HNO Herausnahme des Kriteriums „Vertragliche Vereinbarung mit Belegärzten“ als geforderte personelle Ausstattung
Leistungsgruppe 52 – Neurochirurgie Herausnahme des Kriteriums „Angebot Polytrauma“ als geforderte sachliche Ausstattung
Leistungsgruppe 56 – Geriatrie Korrektur der personellen Ausstattung
– Alt: drei Ärzte mit Zusatz zur Weiterbildung (ZW) Geriatrie
– Neu: zwei Fachärzte Neurologie oder zwei Fachärzte Physikalische und Rehabilitative Medizin mit Zusatz zur Weiterbildung (ZW) Geriatrie und ein Facharzt Allgemeinmedizin oder Innere Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie mit Zusatz zur Weiterbildung (ZW) Geriatrie
Leistungsgruppe 65 – Notfallmedizin Korrektur der sachlichen Ausstattung
– Alt: Röntgen 24/7 am Standort verfügbar
– Neu: Röntgen am Standort verfügbar
Korrektur der personellen Ausstattung
– Alt: Fachärzte Innere Medizin oder Chirurgie oder Anästhesiologie oder Neurologie
– Neu: Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
– Alt: 80 % Tätigkeit in der Notaufnahme
– Neu: fachlich, räumlich und organisatorisch eindeutige Zuordnung zur Versorgung in der Notaufnahme