Die Vertragspartner des AOP-Vertrages haben zum 01.07.2026 erforderliche Anpassungen zur Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 841. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) sowie eine Anpassung der Gebührenordnungspositionen zum OPS-Kode 8-640.0 Kardioversion mit Wirkung zum 01.07.2026 in Abschnitt 2 des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen, stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gemäß § 115b Abs. 1 SGB V vorgenommen.

Die neue Version des AOP-Katalogs 2026 ist ab sofort verfügbar.

 

AOP Katalog 2026