Zum 01. Juli 2024 sind Anpassungen des Abschnitts 2 der Anlage 1 des AOP Katalog in Kraft getreten. Bei der Anpassung wurde zunächst der Abschnitt 2 um die Kardioversion (AOP Code 8-640.0) ergänzt.

Zudem wurde in der 720. Sitzung des Bewertungsausschusses für 31 Leistungen (AOP Codes) eine EBM-Regelung beschlossen, die zuvor keine eindeutige Zuordnung zum EBM Katalog besaßen und mit einem * gekennzeichnet waren.

 

zu den 31 AOP Leistungen