In der NUB Börse auf reimbursement.INFO können ab dem 01. September 2021 wieder NUB Anträge (Anfragen) für die Bereiche DRG und PEPP eingestellt und entnommen werden. NEU: Ab 2022 steht allen Interessierten zudem eine NUB Abrufanalyse (mehr dazu siehe unten) zur Verfügung. Weiterhin trägt jede NUB Vorlage nun einen Zähler zu den Ansichten, den Downloads, den Prints und den Markierungen. Diese werden in der Detailansicht jeder NUB Anfragevorlage angezeigt.

 

Einstellen und Entnahme von NUB Anträgen

Das Einstellen und die Entnahme ist für verifizierte Leistungserbringer kostenfrei. Hersteller medizinischer Produkte können NUB Anträge gegen eine Gebühr in die NUB Börse einstellen. Eine Einsicht und Entnahme der veröffentlichten NUB Anträge ist für alle „Nicht-„Leistungserbringer ausgeschlossen.

Für Premiumnutzer ist die Einstellung von NUB Antragsvorlagen sowie der Export von NUB Abrufanalysen (auch während des laufenden NUB Anfrageprozesses), unabhängig von deren Anzahl, in der Premiumversion inkludiert.

 

Berechtigungen NUB Börse

Berechtigungen der Nutzung von .nub Dateivorlagen in der NUB Börse auf https://app.reimbursement.info.

 

Wer hat die NUB Anträge 2022 abgerufen?

Allen registrierten Nutzern steht für die NUB Anträge 2022 sowie für alle folgenden Jahre erstmals eine NUB Abrufanalyse zur Verfügung, die ab dem 02. November kostenpflichtig angefragt werden kann. So können nun alle Interessierten transparent einsehen, welche (Krankenhaus-)Organisationen die NUB Anfragevorlagen angesehen, exportiert, gedruckt oder markiert haben. Nutzer in diesem Sinne sind Krankenhäuser, Hersteller medizinischer Produkte, Krankenkassen, öffentliche Institutionen, Consultant u.a.. Die Angabe der Abrufe erfolgt ausschließlich auf Ebene der Organisation. Eine personenbezogene Abrufanalyse erfolgt nicht!

Neu seit 2021: Alle NUB Anfragen (unabhängig davon, ob diese mit eine NUB Vorlage in der NUB Börse vorhanden sind) verfügen jetzt über eine NUB Historie. So kann sekundenschnell und anhand der offiziellen Bezeichnung

  • der InEK Status,
  • die Anzahl anfragender Krankenhäuser,
  • die Lfd. InEK Nr.,
  • die Information bzgl. §137h SGB V und
  • die InEK Fußnote

bis zurück zum Jahr 2005 (sofern vorhanden) eigesehen werden.

 

NUB Anträge 2022

Alle NUB Anträge 2022 zu DRG und PEPP in der NUB Börse

 

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Tel.:     +49 2233 619 91 30
Fax:     +49 2233 619 91 309
Email: info@reimbursement.institute

 

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