Für das Jahr 2021 wurde der Bundesbasisfallwert 2021 veröffentlicht. Der Wert entspricht einer Höhe von 3.747,98 € und wurde vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Mit dem Bundesbasisfallwert 2021 werden u.a. die Erlöse der Fallpauschalen berechnet.
| Bundesbasisfallwert 2021 | obere Korridorgrenze (+ 2,5%) | untere Korridorgrenze (- 1,02%) | 
| 3.747,98 € | 3.841,68 € | 3.709,75 € | 
 
					

