Das IGES Institut hat im Jahr 2022 ein umfangreiches Gutachten nach § 115b Abs. 1a SGB V veröffentlicht. Das Werk umfasst die Überprüfung der möglichen Aufnahme oder Herausnahme zahlreicher stationärer Behandlungsmaßnahmen, die laut Gutachten in den AOP Katalog aufgenommen oder daraus entnommen werden könnten. Mit Veröffentlichung des AOP Katalogs 2023 lässt sich nun der Erfolg des IGES Gutachtens evaluieren.
Erfolgreiche IGES Empfehlung?
Gut 2.400 Leistungen wurden als mögliche AOP-Leistung identifiziert und ausgewiesen. Demgegenüber stehen etwas mehr als 100 Leistungen, die zur Herausnahme empfohlen wurden. Auf die Frage „Sind die IGES Empfehlungen erfolgreich gewesen?“ lässt sich, basierend auf dem Jahresvergleich der AOP Kataloge mit den Empfehlungen, mit Ja und Nein antworten.
Empfehlung zur Aufnahme in den AOP Katalog
Insgesamt 2.426 bislang stationär vergütete Behandlungsmaßnahmen wurden vom IGES als „ambulantisierbar“ deklariert. Betrachtet man den AOP Katalog 2023, wurden insgesamt 208 zuvor stationär vergütete Leistungen in den AOP Katalog 2023 aufgenommen. Davon stehen 206 Leistungen auch auf der Empfehlungsliste des IGES. Somit sind zunächst ~ 8,5 % der vorgeschlagenen Leistungen erfolgreich in den AOP Katalog inkludiert worden.
Empfehlung zur Herausnahme aus dem AOP Katalog
Bislang nicht berücksichtigt wurden hingegen die Empfehlungen zur Herausnahme von Leistungen aus dem AOP Katalog. Insgesamt 112 Behandlungsmaßnahmen hat das IGES zum Ausschluss identifiziert. Da jedoch grundsätzlich keinerlei Leistungen herausgenommen wurden, sind auch die Empfehlungen des IGES unberücksichtigt geblieben.
Bei allen Empfehlungen des IGES handelt es sich um „potenzialorientierte Vorschläge zur Erweiterung des AOP-Katalogs“ (Quelle: IGES). Diese sind längerfristig ausgerichtet, sodass es perspektivisch zu weiteren Umsetzungen aus dem Gutachten kommen kann. Für den AOP Katalog kann somit durchaus von einem ersten Erfolg des IGES Gutachtens gesprochen werden.