Nach der Reform ist vor der Reform, das war schon immer so…
Diesmal scheint es aber, als müsste noch vor der offiziellen Einführung des beschlossenen KHVVG eine Korrektur herbei. Denn die geplante Vorhaltevergütung erfüllt das Ziel der Entökonomisierung nicht. Sie sollte endlich die langersehnte Entkopplung der ökonomischen Aspekte zur Leistungserbringung im Krankenhaus abfedern. Außer einem unfassbar großen Aufwand an zusätzlicher Bürokratie, bringt sie diese jedoch nicht.
Das ist inzwischen sogar im Bundesgesundheitsministerium angekommen. Diese Erkenntnis lässt sich leicht schließen, sucht man nun doch vergeblich nach dem ersten der drei großen Reformziele, der Entökonomisierung.
Bis zum 16. Januar 2025 thronte diese noch ganz oben auf der Webseite. Nun ist von ihr nichts mehr zu lesen….