Krankenhaus-Nutzer haben fortan die Möglichkeit, einen Berater ihres Vertrauens in ihre Organisation einzuladen und diesem Zugriff auf die von ihnen eingestellten Daten gemäß § 21 KHEntgG zu gewähren. Diese neue Funktion zielt darauf ab, die Zusammenarbeit mit externen Beratern zu erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit und Kontrolle über sensible Daten zu gewährleisten.
Es ist zu beachten, dass eingeladene Berater bereits auf der Plattform registriert sein müssen. Nach Einladung kann der Berater die bereitgestellten Daten für die Durchführung von Beratungsaufträgen nutzen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass ein vollständiger Download der § 21 Datensätze nicht möglich ist, um die Integrität der Daten zu gewährleisten.
Nutzer haben die volle Kontrolle über den Zugriff und können einen Zeitraum für die Nutzungsdauer festlegen. Sie haben auch die Flexibilität, die Mitgliedschaft des Beraters jederzeit zu entfernen oder den Zeitraum zu verlängern, je nach Bedarf.
Berater einladen:
- Klicken Sie auf Ihre Organisation oben rechts im Bildschirmrand
- Wählen Sie anschließend „Berater einladen“ und fühlen Sie die notwendigen Informationen aus
- Der eingeladene Nutzer erhält im Anschluss eine E-Mail, die bestätigt werden muss