Gemäß der vom 01. Januar 2021 geltenden Fassung des § 10 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wird seitdem der Bundesbasisfallwert (BBFW) erst bis zum 30. März eines jeden Jahres veröffentlicht. Um dennoch ab Jahresbeginn mögliche DRG Erlöse kalkulieren zu können, weist der BVMed einen fiktiven Bundesbasisfallwert aus, der „eine einheitliche Darstellung der DRG-Erlöse [bis zur Veröffentlichung des offiziellen BBFW] ermöglichen [soll]“ (Quelle: BVMed).

Für das Jahr 2023 hat der BVMed den fiktiven Bundesbasisfallwert auf 4.000,00 € gesetzt. In der App übernehmen wir diesen Wert ab dem 01. Januar 2023.