Am 11. Oktober 2024 wurde von den Vertragsparteien Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Hybrid-DRG-Änderungsvereinbarung 2025 veröffentlicht. Darin enthalten ist eine deutliche Erweiterung der ursprünglich 94 Leistungen, die ab 2025 über Hybrid-DRG vergütet werden sollen.
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