Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 beschlossen, die Anlage (Mindestmengenkatalog) der Mindestmengenregelungen (Mm-R) zu ändern. Konkret betrifft dies die Regelungen zu Nummer 13 „Kolonkarzinomchirurgie“ sowie Nummer 14 „Rektumkarzinomchirurgie“ (neben weiteren). Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Juni 2026 ((BAnz AT 29.06.2026 B2) sind die Änderungen nun in Kraft getreten.

Die aktualisierten Mindestmengen sind ab sofort on der § 21 Analyse hinterlegt, sodass Sie den Erfüllungsgrad auf Basis Ihres § 21 Datensatzes überprüfen können.

 

zur § 21 Analyse