Krankenhausreform 2015 – Bedeutung für Klinik und Hersteller
Köln, 08.10.2015
Der Entwurf zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), welches am 01. Januar 2016 in Kraft treten soll, wurde im Juli 2015 vorgestellt und wird seitdem von vielen Beteiligten, vor allem aus dem Krankenhaussektor und von Gesundheitsexperten intensiv kommentiert und bezüglich einiger geplanter Neuregelungen scharf kritisiert.
Ziele
Zu den Zielen des KHSG zählt vor allem die Qualitätssteigerung der Krankenhausversorgung sowie verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser um letztlich eine bestmögliche, qualitativ hochwertige Versorgung von Patienten im Krankenhaus zu ermöglichen.
Die Krankenhäuser stehen heute vielfältigen und sich stetig ändernden Herausforderungen gegenüber. Medizinischer Fortschritt und eine in Bezug auf die medizinische Versorgung immer anspruchsvoller werdende Gesellschaft erhöhen nicht nur den Bedarf an Fachpersonal. Innovative und hochwertige Behandlungsmöglichkeiten, deren Einsatz für eine qualitativ hochwertige Versorgung in den Krankenhäusern unerlässlich ist, verlangt nach ausreichenden finanziellen Mitteln. Die aktuellen zentralen Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser mit einer enormen Investitionslücke, überlasteten Notfallambulanzen und Personalmangel erlauben keinerlei weitere finanziellen Mehrbelastungen.
Besonders deutlich wurde die Notwendigkeit der Implementierung von Änderungen in der geplanten Reform spätestens Ende September, als ein bundesweiter Aktionstag der Krankenhäuser zur aktuelle Kampagne gegen die Krankenhausreform der DKG mit dem Ziel von Nachbesserungen in der Reform stattfand.
Der Gesetzentwurf erkennt zwar mit einigen Schwerpunkten einige notwendige Aspekte im Krankenhausalltag an, wie etwa die Aufstockung des dringend benötigten Pflegepersonals durch das Pflegeförderprogramm oder Maßnahmen für eine noch bessere Qualität der Krankenhausversorgung. Allerdings werden grundlegenden Finanzierungsprobleme wie die mangelhafte Investitionskostenfinanzierung der Länder durch die geplanten Neuregelungen nicht gelöst.
Der Wegfall des Versorgungszuschlags ab 2017, der seit 2013 fester Bestandteil der Krankenhausabrechnung ist sowie eine Korrektur des Bundesbasisfallwertes auf Basis der Landesbasisfallwerte und die Absenkung von Fallpauschalen sind einige Hauptkriterien für die Ablehnung des Entwurfes der Krankenhausreform durch die Krankenhäuser.
Weitere Kritikpunkte bilden die geplanten Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der Krankenhausversorgung. Zukünftig sollen Qualitätsaspekte als zentrales Kriterium bei der Krankenhausplanung der Länder stärker berücksichtigt werden und somit zur Orientierung der Krankenhausvergütung dienen. Dazu sollen Qualitätszuschläge und -abschläge eingeführt werden, die auf Qualitätskriterien des G-BA basieren sollen. Diese Ansätze sind aus Sicht der Patienten absolut zu begrüßen. Allerdings ist fragwürdig, wie die Qualität der Krankenhausversorgung durch die Einführung von Qualitätsabschläge nachhaltig verbessert werden soll.
Budgetüberschreitung
Auch die neue Mehrmengenregelung sowie eine nach Fallzahlen gestaffelte Vergütung sollten sorgfältig durchleuchtet werden. Diese Maßnahmen könnten dazu führen, dass der Einsatz von medizinischen Technologien und Innovationen im Krankenhaus rationiert werden muss, wodurch die erforderliche Leistungssteigerung der Krankenhäuser erschwert werden würde.
Vor allem die Hersteller von innovativen Therapien müssen sich mit diesen und anderen künftigen Maßnahmen der Reform auseinandersetzen, da die steigenden qualitativen und ökonomischen Anforderungen an die Krankenhäuser den Zugang von medizinischen Therapien in die stationäre Krankenhausversorgung und somit die Anwendung am Patienten erschweren werden.
Die geplanten Krankenhausreform zielt auf eine bessere Patientenversorgung durch gesteigerte Qualität der Krankenhausversorgung und mehr Pflegepersonal ab und ist deshalb absolut zu begrüßen. Allerdings besteht für die Krankenhäuser noch einiges an Korrekturbedarf, da die geplanten Maßnahmen vor allem aus finanzieller Sicht so nicht ohne weiteres zielführend sein werden.
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