Leistungsgruppen Analyse – Fallzahlen, Vorhalt und Kriterien

 

kostenfreies Webinar

Terminübersicht

Am 03. Dezember 2024 ab 13:45 Uhr finden Sie hier den Einwahlbutton. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!

03. Dezember 2024

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14:00 Uhr

All in One – Wir teilen Fälle zu, berechnen Erlöse & überprüfen Kriterien – für Ihre Standorte

 

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In welche Leistungsgruppe werden meine Fälle zukünftig gruppiert und wie viele sind es?

Die Zuteilung von FAB zu den Leistungsgruppen erfolgt, wie im offiziellen Leistungsgruppen Grouper, über die Fachabteilung, die den überwiegenden Aufenthalt verzeichnet hat.

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Wie hoch ist der Gesamterlös je Leistungsgruppe und wie verteilt sich dieser auf Vorhalt und rDRG

Auf Basis Ihres §21er Datensatzes* ermitteln wir die abgerechneten Erlöse aus aG-DRG und übertragen diese anteilig auf die zukünftige Vorhaltepauschale und residual DRG, kurz rDRG.

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Erfülle ich die geforderten Mindestkriterien, um die Leistungsgruppen anbieten zu können?

Grundvoraussetzung für die Zuteilung einer Leistungsgruppe durch Ihr Bundesland ist die Erfüllung der Mindestkriterien. Welche das sind und ob Sie diese erfüllen, zeigt Ihnen der Leistungsgruppen-Editor.

Ihre Experten:

Jens-Uwe Füldner, LL.M

Jens-Uwe Füldner, LL.M

Leitung Medizincontrolling

Jens-Uwe Füldner ist Diplom-Gesundheitsökonom und Master of Law für Medizinrecht. Als Medizincontroller aus Leidenschaft arbeitet er seit 2015 als freier Mitarbeiter im Reimbursement Institute.

 

 

Nadine Giebeler, M.A.

Nadine Giebeler, M.A.

Senior Reimbursement Manager

Nadine Giebeler ist Medizinmanagerin (M.A.) und Gesundheitsökonomin (B.Sc.). Als Senior Reimbursement Managerin und Autorin des aG-DRG Kompendium arbeitet sie seit 2015 im Reimbursement Institute.

*Eine Zweitverwendung Ihrer Daten erfolgt nicht. Auch erfolgt kein Aufbau einer Benchmark-Datenbank. Eine Auftragsdatenverarbeitung steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Eine Einsicht in die hochgeladenen Daten ist nur dem Ersteller gestattet. Insofern das Arbeiten im Team vorgesehen ist, können die Daten vom Ersteller zur Einsicht an einzelne Personen der eigenen Organisation freigegeben werden!