Hürth, 18. November 2024
Die Gesundheitsausgaben des Jahres 2023 belaufen sich auf 498 Mrd. €, von denen 140,6 Mrd. € auf den Bereich der Krankenhäuser entfallen. Ausgaben, die man sich nicht weiter leisten kann und weshalb sich alle Beteiligten eine Reform herbeisehnen. Diese ist zum Greifen nah und die definierten Ziele Entökonomisierung, Qualitätssicherung und Entbürokratisierung sind richtig und wichtig.
Diese Analyse beschränkt sich auf einen Teilbereich der Reformpläne. Explizit wird das Reformziel der Entökonomisierung betrachtet, die durch die Einführung einer Vorhaltevergütung (oder Vorhaltefinanzierung) realisiert werden soll.
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) werden “Fragen und Antworten zur Krankenhausreform“ gestellt und beantwortet.
Zum Ziel der Entökonomisierung wird folgendes beschrieben:
„Entökonomisierung: Die Finanzierung der Krankenhausleistungen soll zu einem relevanten Anteil weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung gesichert werden: Deshalb wird eine Vorhaltevergütung eingeführt.!
Was bedeutet die neue Vorhaltevergütung? Hierzu schreibt das BMG
„Das Finanzierungssystem der Krankenhäuser wird verändert: Es wird eine weitgehend garantierte Vergütung – das sog. Vorhaltebudget – eingeführt. Demnach erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser Geld unabhängig davon, ob die Leistung erbracht wurde – also nur dafür, dass sie das Angebot und die dafür vorgesehenen Strukturen bereit halten: 60% der bisherigen Fallpauschalen werden künftig über den Vorhalteanteil gesichert, 40% müssen über Behandlungsfälle erwirtschaftet werden.“
Diese Formulierung ist irreführend und wird von der Bevölkerung sowie von nahezu allen Fachbereichen fehlinterpretiert.
Wie das Vorhaltebudget berechnet wird, was mit einer Vorhaltevergütung gemeint ist und welche Kosten das Vorhaltebudget decken soll, hat unsere Geschäftsführerin Nicole Eisenmenger in einem Gutachten nachvollziehbar und leicht verständlich aufgearbeitet.
Die Ergebnisse sind ernüchternd!
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