In diversen Publikationen sowie auf der Online Plattform reimbursement.INFO haben wir, das Reimbursement Institute, immer wieder über die tatsächliche Höhe der Vorhaltevergütung informiert.

Die Vorhaltevergütung sollte eines der drei großen Ziele, die Entökonomisierung, realisieren. Die immer wieder medienträchtig verbreitete Aussage der bedingungslosen Finanzierung der Krankenhausleistungen in Höhe von 60 %, sollte den Fehlanreiz Nummer 1 des Fallpauschalensystems dämpfen.

Kliniken haben in den vergangenen Jahren immer mehr Fälle behandelt. Fälle, die laut Aussage des BMG gar nicht erst im Krankenhaus aufgenommen werden sollten. Der ökonomische Druck zwang sie dazu, so Lauterbach. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden durch die Vorhaltevergütung (siehe Bild 1).

Die Vorhaltevergütung ist geblieben. Jedoch betrug die Höhe nie 60 %. Vielmehr ergaben Berechnungen über alle Fallpauschalen hinweg, dass sich diese lediglich bei rund 34,7 % einpendeln.

Das BMG hat reagiert und die Webseite „Fragen und Antworten zur Krankenhausreform“ um die postulierten Ziele angepasst. Von einer „Entökonomisierung“ ist nun keine Rede mehr. Am 15. Januar 2025 wurde dieses Ziel weniger medienträchtig einfach gestrichen.

Eines der drei großen Ziele der Krankenhausreform ist somit still und leise verschwunden (siehe Bild 2).

 

Ziele zur Krankenhausreform des Bundesministerium für Gesundheit vor dem 15. Januar 2025.

Bild 1: Ziele zur Krankenhausreform des Bundesministerium für Gesundheit vor dem 15. Januar 2025.

 

Ziele zur Krankenhausreform des Bundesministerium für Gesundheit vor dem 15. Januar 2025.

Bild 2: Ziele zur Krankenhausreform des Bundesministerium für Gesundheit nach dem 15. Januar 2025.

 

Hier gelangen Sie zum Webseitenvergleich:

https://web.archive.org/web/20241201110507/https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-krankenhausreform.html

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