Köln, 25.09.2015

Hintergrund

Die Bundesregierung hat aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten drastisch gestiegenen Ausgaben für die Krankenhausversorgung im Jahr 2004 das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (§ 17b KHG) eingeführt. Die Fallpauschale (DRG) hat die bis dahin geltenden Abteilungs- und Basispflegesätze zur Finanzierung der Betriebskosten abgelöst und zwingt die Krankenhäuser nun zu wirtschaftlichem Denken und Handeln. Der demographische Wandel und Volkskrankheiten wie Adipositas und Demenz haben zu einer exorbitanten Kostensteigerung unseres Gesundheitssystems  geführt und werden auch zukünftig nicht für eine entspannte Lage sorgen. Qualität und Versorgungssicherheit sozialverträglich finanzierbar zu machen ist das Ziel, das auch aus den aktuellen Gesetzesentwürfen deutlich zu entnehmen ist. Die Gesundheitsreformen sind unabdingbare Konsequenzen gewesen um eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten sowie eine wirtschaftliche Sicherung der Häuser auch in Zukunft gewährleisten zu können. Die Qualität wird als messbarer Indikator in den aktuellen Entwürfen zum KHSG – Krankenhausstrukturgesetz – maßgeblich hervorgehoben. Gute Qualität zu sozial verträglichen Kosten!?

Das KHSG – Krankenhausstrukturgesetz soll am 01. Januar 2016 in Kraft treten 

Zukünftig sollen Qualitätsparameter (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) ) darüber entscheiden, ob ein Krankenhaus die notwendigen Ziele erreicht hat, um weiterhin im Krankenhausplan berücksichtigt werden zu können. Dadurch kann auch die Strukturqualität in Frage gestellt werden. Des Weiteren sollen Qualitätszuschläge und -abschläge zur Qualitätssicherung auf der Versorgungsebene für Leistungen eingeführt werden. Auch die Qualitätsberichte werden patientenfreundlicher gestaltet, so dass Patienten die Ihnen wichtigen Informationen leichter einholen und somit einfacher entscheiden können, welches Krankenhaus sie zu Behandlung bevorzugen. Ohne Zweifel ist es absolut notwendig die Kosten zur stationären Versorgung einzudämmen um auch zukünftig eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherzustellen – lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten!

Qualität im Krankenhaus – Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität

In den Bereichen der Prozess- und Ergebnisqualität, welche vornehmlich aus den Erlösen der DRGs zu finanzieren sind, ergibt sich die Frage, wie und womit die Patienten bestmöglich versorgt werden können. Wie kann man hochwertige und innovative Arzneimittel und Medizinprodukte kostendeckend anwenden, um die Qualitätsansprüche in Bezug auf Prozess- und Strukturqualität zu erfüllen?

Was bedeutet dies für Pharma- und Medizinprodukteunternehmen?

Längst ist der Arzt als alleiniger Entscheider über Kaufentscheidungen abgelöst worden. Einkaufsorganisationen, Klinikverbünde, Medizincontrolling sowie die zunehmende Privatisierung der Krankenhäuser haben weitere Entscheider hervorgebracht, welche die Kosten und Erlössituation im Krankenhaus kontrollieren. Die veränderten Bedingungen am Markt erfordern neue Schwerpunkte auf Kompetenzen wie der Darlegung des eigentlichen Mehrwertes des Produktes sowie der Sicherstellung von guten Marktzulassungs- und Erstattungskonditionen!