AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der RI Innovation GmbH

Stand: 02.06.2023

Für die Beauftragung jeglicher Art gelten je nach Art und Umfang die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in der aufgeführten Rangreihenfolge:

  • vertragliche Beauftragung nach Leistungsbeschreibung, welche die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt
  • Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Dienste der RI Innovation GmbH erreichbar unter https://reimbursement.info, welche die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen und unter https://reimbursement.info/nutzungsbedingungen einsehbar sind
  • Datenschutzhinweise

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftliche oder rechtsgeschäftsähnliche Handlungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute), Lehnengasse 20a. 18, 50354 Hürth, gegenüber ihren Kunden bzw. registrierten Nutzern wie auch unregistrierten Anwendern des über https://reimbursement.institute / https://reimbursement.info / https://app.reimbursement.info einsehbaren Informationsangebots. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Nutzungsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Willenserklärungen, Verträgen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen, wenn die Anwendung abweichender Bedingungen nicht durch die RI Innovation GmbH ausdrücklich und in Schriftform bestätigt wurde.

Die AGB bestehen aus den allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung (II.).

Der Kunde kann die jeweils geltende Fassung der AGB unter https://reimbursement.institute/agb wie auch https://reimbursement.info/agb abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an info@reimbursement.institute in schriftlicher Form anfordern.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines

(1) Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) richtet sich mit ihren Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Ausgenommen hiervon sind Warenbestellungen (siehe unten „Allgemeine Geschäftsbedingungen – Warenbestellungen“). Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.

(2) Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.

(3) Die Geschäftsbeziehung zwischen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) ist Köln. Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

§ 2 Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung anzuwendenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, welche in Form einer pdf-Datei per E-Mail übermittelt wird.

 

§ 3 Haftung

(1) Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Datenschutz

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung eines Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) auf Datenträgern und auf Basis unserer Informationen zum Datenschutz gespeichert werden. Mehr zum Datenschutz

(1) Wenn der Kunde mit unseren Dienstleistungen auch personenbezogene Daten Dritter verarbeiten möchte, bleibt allein der Kunde der Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur dann als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, wenn der Kunde mit uns einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließt. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird nicht automatisch geschlossen. Wir bieten dem Kunden an, über den Nutzer-Account einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen.

(2) Wir weisen darauf hin, dass wir grundsätzlich nicht feststellen können, ob der Kunde personenbezogene Daten verarbeitet. Der Kunde ist daher verpflichtet, uns die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere ob personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden, zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden und welchen Kategorien die personenbezogenen Daten und die Betroffenen zugeordnet werden können. Solange wir keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit den notwendigen Informationen vom Kunden erhalten haben, gehen wir davon aus, dass der Kunde keine personenbezogenen Daten Dritter mit unseren Dienstleistungen verarbeitet, sodass wir keine Maßnahmen aufgrund des Datenschutzrechts treffen.

(3) Wir weisen darauf hin, dass es im Datenschutz bei der Datenübertragung im Internet, nach dem heutigen Stand der Technik, noch keinen allumfassenden Schutz gibt. Der Kunde haftet dabei für Sicherheit und Sicherung der von ihm hinterlegten Daten selbst.

 

II. Besondere Bestimmungen – Unternehmensberatung

§ 6 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung

(1) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, indem die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Kunden erhält. Diese erfolgt durch Unterzeichnung des zuvor erstellten Angebotes durch die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute). Auf dieser folgend, erhält der Kunde eine Seitens der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) ausgestellte Auftragsbestätigung. In dieser sind die voraussichtlichen Projektzeiten, der frühestmögliche Projektbeginn sowie ein Abgabetermin definiert.

(2) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) und dem Kunden festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

(3) Die Leistungen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.

 

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

 

§ 8 Pflichten der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute)

Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung, so erfüllt die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) eine sich daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) die gegen den Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt.

 

§ 9 Schutz der Arbeitsergebnisse

Die vom der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute). Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.